Parkour-Regeln

  1. Die Mehrzweckhalle darf nur in Anwesenheit des oder der Trainer(in) betreten werden!

  2. Es ist immer nur ein Probetraining möglich. Ab der zweiten Teilnahme am Sport des Turnverein Kalbach 1890 e.V. ist eine Anmeldung erforderlich. Der Beitrittsantrag kann über tv-kalbach.de/beitritt ausgefüllt und gedruckt werden und ist zur nächsten Trainingseinheit an den oder die Trainer(in) abzugeben.

  3. Alle Mitglieder müssen ihre Mitgliedsausweise mitführen und zum Scannen vorzeigen – wer keinen Mitgliedsausweis vorweisen kann, darf nicht am Training teilnehmen!

  4. In der Mehrzweckhalle ist das Umkleiden untersagt. Es wird sich ausschließlich in den Umkleideräumen umgezogen. In die Halle dürfen nur Taschen (gefüllt mit Smartphones, Wertsachen, Kleidung und Getränken etc). mitgeführt werden, jedoch keine Schuhe.

  5. Die pünktliche Anwesenheit aller Sportler ist verpflichtend. Wer unpünktlich zur Trainingseinheit (Sportstunde) erscheint, hat keinen Anspruch auf Berücksichtigung bei der Planung zur Verteilung der Sportgeräte.

  6. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, sich aktiv an den Aufbautätigkeiten zu beteiligen. Wer sich dem entzieht – beispielsweise durch Zuspätkommen oder mangelnde Bereitschaft am kollektiven Aufbauen – wird vom Sport ausgeschlossen.

  7. Den Anweisungen der Trainer(in) ist Folge zu leisten, sonst droht der Ausschluss aus der Sportgruppe.

  8. Jeweils gleiche Geräte werden – unabhängig der Anzahl der Tagesteilnehmer – in den jeweiligen Gruppen zu gleichen Teilen aufgeteilt. Ist dies nicht möglich, stehen der Gruppe oder den Gruppen mit den meisten Teilnehmern die „überschüssigen“ Geräte zu. Bei vier (4) Weichböden wäre dies die vierte Matte – sie steht der Gruppe mit den meisten Teilnehmern zu.

  9. Einzelgeräte werden in Absprache zwischen den Trainern (nicht Sportlern) einer der jeweiligen Gruppen zugewiesen. Bei Uneinigkeit entscheidet der Geschäftsführer.

  10. Das Abspielen von Musik ist nur (so laut) erlaubt, wenn es das Training der anderen beiden Gruppen nicht stört, beispielsweise indem die Trainer(in) durch die Musik genötigt werden, ihre Anweisungen mit erhöhter Lautstärke zu erteilen.

  11. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, sich aktiv an den Abbautätigkeiten zu beteiligen. Wer sich dem entzieht – beispielsweise durch vorzeitiges Verlassen der Sportstätte oder mangelnde Bereitschaft am kollektiven Abbauen – wird zur nächsten Trainingseinheit vom Sport ausgeschlossen.



AKTUELLES AUS DEM VEREIN

 
 
 

Tischtennis-Trainer gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab dem 15. Oktober 2024 fachkundige Tischtennis-Trainer (w/m/d).