Fotographie und Datenschutz

Bildquelle: fotomek.de

Seit im Mai 2018 die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGV) in Kraft getreten ist, sind viele Eltern verunsichert, ob es seither denn überhaupt noch zulässig ist, bei Sportveranstaltungen wie einem Vereinstraining oder bei Meisterschaften ohne eine ausdrückliche Einverständniserklärung Fotos von Personen - insbesondere von Kindern - anzufertigen und diese öffentlich zugänglich zu machen wie beispielsweise auf der Webseite des Vereins.

Die in unserer Satzung unter § 19, Abs. 3, verankerte Regel „Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsmäßigen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder […] auf seiner Homepage […]“ hat jedoch weiterhin Bestand.

Denn nach geltendem Recht ist auch weiterhin das Anfertigen und Veröffentlichen von Fotos von Sportveranstaltungen ohne Einverständniserklärung zulässig, da dabei nicht die Personen - sondern die Sportveranstaltungen - im Vordergrund stehen und die Veröffentlichung der Fotos dem Vereinszweck dienen, über den Verein zu informieren sowie für ihn zu werben, um seine Entwicklung zu fördern.



AKTUELLES AUS DEM VEREIN

 
 
 

Mitgliederversammlung 2025
Einladung zur Mitgliederversammlung am Dienstag, dem 24. Juni 2025, um 20:00 Uhr, in den Räumen der Geschäftsstelle des Turnverein Kalbach 1890 e.V., Am Martinszehnten 2, 60437 Frankfurt am Main

 
 
 

Schnupperangebot
Schnuppertraining ab 19.3.25