Fotographie und Datenschutz
Bildquelle: fotomek.de Seit im Mai 2018 die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGV) in Kraft getreten ist, sind viele Eltern verunsichert, ob es seither denn überhaupt noch zulässig ist, bei Sportveranstaltungen wie einem Vereinstraining oder bei Meisterschaften ohne eine ausdrückliche Einverständniserklärung Fotos von Personen - insbesondere von Kindern - anzufertigen und diese öffentlich zugänglich zu machen wie beispielsweise auf der Webseite des Vereins.
Die in unserer Satzung unter § 19, Abs. 3, verankerte Regel „Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsmäßigen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder […] auf seiner Homepage […]“ hat jedoch weiterhin Bestand.
Denn nach geltendem Recht ist auch weiterhin das Anfertigen und Veröffentlichen von Fotos von Sportveranstaltungen ohne Einverständniserklärung zulässig, da dabei nicht die Personen - sondern die Sportveranstaltungen - im Vordergrund stehen und die Veröffentlichung der Fotos dem Vereinszweck dienen, über den Verein zu informieren sowie für ihn zu werben, um seine Entwicklung zu fördern.
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